5 Jahre Cupra Garantie immer dabei?

lp7xx

War schon mal da
Hallo Freunde,
ich fahre einen Cupra Leon FL eTSI 150PS, dessen Erszulassung ziemlich genau 2 Jahre her ist. Es ist ein Leasing-Rückläufer aus Deutschland (Mietfahrzeug), welcher nach Österreich importiert wurde.

Beim Freundlichen (in Österreich) wurde mir gesagt, dass ich 3 Jahre Garantie bei dem Fahrzeug habe. Da ich von 5 Jahren (bzw. 100.000km) ausgegangen bin (weil er nach 12/2023 gebaut) war ich etwas verwundert (vorallem warum 3 statt den üblichen 2 Jahren Herstellergarantie). Daraufhin habe ich bei Cupra in Deutschland angerufen und dort wurden mir bestätigt, dass das Fahrzeug 2 Jahre Garantie hat +1 Jahr Anschlussgarantie, da der Erstbesitzer dieses Angebot zur Anschlussgarantie ebgeschlossen hat. Die Dame teilte mir jedoch auch mit, dass mein Fahrzeug gemäß FIN mit der Markenbezeichnung SEAT geführt wird. Das erklärt auch, wieso zum Fahrzeug im System die "üblichen" 2 Jahre Herstellergarantie hinterlegt sind. Cupra Deutschland konnte das im System natürlich nicht einfach so ändern, da sie das Fahrzeug auch nicht kennen.

Auf Nachfrage beim Freundlichen in Österreich meinte dieser, dass die 5 Jahre Garantie von Cupra extra dazugenommen werden muss. Davon lese ich aber nichts in den Garantiebedingungen. Könnt ihr mir sagen, wie das bei euch war (egal ob Deutschland oder Österreich)? Habt ihr da extra etwas dazunehmen müssen oder war das einfach so mit dabei?

Danke euch für jede Hilfe und Info :)

Liebe Grüße
Lucas
 
Wann wurde denn dein eTSI gebaut?
 
Alles bischen komisch bei dem Auto. Keine 5 Jahre Garantie, obwohl es bei den FL so sein müsste (ohne dass man es dazu buchen muss). Wobei die 5 Jahre für alle Fahrzeuge gilt, die ab dem 21. Dezember 2023 bestellt wurden. Es gäbe theoretisch noch die Möglichkeit, dass dieses Fahrzeug ursprünglich vor dem Datum als VFL bestellt wurde und dann eine Wandlung in FL erfolgte. Ob es die theoretische Möglichkeit gibt, kann nur jemand beantworten bei dem es so war.

Ich bin aber der Meinung, dass auch dann 5 Jahre gelten.
 
Alles bischen komisch bei dem Auto. Keine 5 Jahre Garantie, obwohl es bei den FL so sein müsste (ohne dass man es dazu buchen muss). Wobei die 5 Jahre für alle Fahrzeuge gilt, die ab dem 21. Dezember 2023 bestellt wurden. Es gäbe theoretisch noch die Möglichkeit, dass dieses Fahrzeug ursprünglich vor dem Datum als VFL bestellt wurde und dann eine Wandlung in FL erfolgte. Ob es die theoretische Möglichkeit gibt, kann nur jemand beantworten bei dem es so war.

Ich bin aber der Meinung, dass auch dann 5 Jahre gelten.
Ich weiß, ich bin auch baff, auf was ich die letzten 2 Tage so gestoßen bin. Schade, dass es für mich das schönste Auto auf dem Markt ist, sonst würde ich nicht so an ihm hängen ❤️

Danke nochmal, dass du mir immer so weiterhilfst!
 
vorallem warum 3 statt den üblichen 2 Jahren Herstellergarantie

mir scheint das Ganze auch etwas "Kuddelmuddel" zu sein , vlt. weil die Begrifflichkeiten nicht ganz klar oder länderübergreifend anders definiert sind. 🤷‍♂️


In GER sind 2 Jahre "Gewährleistung" gesetzlich vorgeschrieben. Beim VWFS kann man über die 2 Jahre der ges. Gewährleistung hinaus eine "Garantieverlängerung" für xy Jahre gegen Geld kaufen.

Wenn die EZ des KFZ "ziemlich genau 2 Jahre her ist", ist die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen.


Nun gibt es zwei Fälle:

a) Hat der Vorbesitzer in GER eine Garantieverlängerung für ein Jahr abgeschlossen, stimmt das, was Dir Dein Freundlicher gesagt hat:

Beim Freundlichen (in Österreich) wurde mir gesagt, dass ich 3 Jahre Garantie bei dem Fahrzeug habe.

b) Hat der Vorbesitzer eine Garantieverlängerung über 3 Jahre abgeschlossen, passen die "5 Jahre".


Frag´ Dein Autohaus, den Vorbesitzer oder den VWFS über welchen Zeitraum die Garantieverlängerung abgeschlossen wurde. Der Versicherungsnachweis gehört eigentlich zu den Fahrzeugpapieren ..

5 Jahre Garantie sind mit Sicherheit nicht immer dabei.

Glück Auf !
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für deine Sichtweise.

Die 5 Jahre gelten lt. Cupra Deutschland im Zuge von Cupra Care: "5 Jahre Garantie: Die SEAT S.A. (Garantiegeber) gewährt allen Kunden, die ab dem 21.12.2023 ein fabrikneues Fahrzeug der Marke CUPRA ab Werk bestellt haben, eine Herstellergarantie.  Die CUPRA Neuwagengarantie wird für alle Neufahrzeuge der Marke CUPRA gewährt, die für den deutschen Markt bestimmt sind."

Für mich gilt somit die deutsche Regelung. Einzig das Bestelldatum kenne ich nicht. Da die Produktion im 08/2024 lag, gehe ich von einer Bestellung nach dem 21.12.2023 aus.

In Österreich gibt es kein Cupra Care. Hier gelten die 5 Jahre Garantie meines Wissens lediglich im Zuge einer dazugebuchten Anschlussgarantie von 3 Jahren auf die "gewöhnlichen" 2 Jahre.
 
Erstbesitzer war eine Mietwagenfirma, richtig? Für Flottenkunden gelten oft andere Bedingungen. Vielleicht liegt es daran.
Du hast aber ja auf jeden Fall 1 Jahr Gewährleistung von deinem Verkäufer ab Kauf.
 

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