die Aufzeichnungen eines EDR oder einer Dashcam als Beweismittel gelten
mag sein, aber dazu müssen erst einmal eine dashcam und ein EDR an Bord sein ..
und sorry, ich habe meinen Beitrag, nach (zeitlich gemeint) dem Du schriebst, gelöscht weil ich ein etwas schlechtes Gewissen habe, hier über andere zu schreiben. Dennoch wollte ich auf den Beitrag von
@Shaun antworten.
also noch einmal eine Kurzversion: mir ist ein Fall bekannt, bei dem auch aufgrund einer Zeugenaussage die Schuldfrage ziemlich klar schien. UB01 hat nach dem "event" jedoch nie wieder etwas von dem Unfall gehört, weder vom UB02 noch von offizieller Seite. Beide Unfallfahrzeuge waren m.W. bei einem Gutachter. Daher meine Vermutung, dass das Gutachten und evtl. auch die Daten des EDR den tatsächlichen Unfallhergang /-ursachen /Schulfrage aufgeklärt haben. Eine dashcam hatte m.W. keines der beiden Unfallfahrzeuge.
dass er nur 5s vor aufprall und 300ms nach aufprall aufzeichnet
unter´m Strich ja aber woher soll der EDR wissen, dass in 5s ein "event" stattfindet ? M.W. zeichnet der EDR permanent Fahrzeug- und Fahrdaten auf, überschreibt sie aber auch permanent, so dass im Fall der Fälle nur drei Datensätze (vor - bei - nach dem "event") im Speicher verbleiben, den z.B. nicht einmal die Rennleitung auslesen darf, sondern nur ein vom Gericht bestellter Gutachter.