Gand-Alf

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Ist das EDR eine Forderung einer neueren VO ? Vlt. machen wir mal ein Thema zum EDR auf.

für den Event Data Recorder gilt lt. Verordnung (EU) 2019/2144 v. 27.11.2019 (Zitat ADAC):

Seit 6. Juli 2022 müssen alle neuen Fahrzeugtypen und ab 7. Juli 2024 alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) mit einem EDR ausgestattet sein.
Quelle

Der EDR ist der "Flugschreiber", die "Blackbox" für Automobile.

Weitere infos



und wahrsch. erste Erfahrungen mit dem EDR siehe hier und folgende Beiträge.

Berichtet hier gerne Euere Erfahrungen mit dem EDR.
 
Last edited:
seine erfahrung zu teilen sollte sich als relativ schwierig gestalten, da er nur aktiv wird, wenn man verunfallt. ich habe jetzt nicht deine links gecheckt, aber das was ich in erfahrung bringen konnte ist, dass er nur 5s vor aufprall und 300ms nach aufprall aufzeichnet. das soll lediglich aufschlüsse liefern, was dort passiert ist. ich hatte mir nen datensatz gescreenshottet, um selbst nachzuvollziehen, was dort zu finden sein könnte. hinterlege ich mal hier als anhang
 

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Soweit mir bekannt ist es immer noch Ansichtssache des Richters, ob er die Aufzeichnungen eines EDR oder einer Dashcam als Beweismittel gelten lässt oder nicht. Er kann, aber er muss nicht.
 
die Aufzeichnungen eines EDR oder einer Dashcam als Beweismittel gelten
mag sein, aber dazu müssen erst einmal eine dashcam und ein EDR an Bord sein ..

und sorry, ich habe meinen Beitrag, nach (zeitlich gemeint) dem Du schriebst, gelöscht weil ich ein etwas schlechtes Gewissen habe, hier über andere zu schreiben. Dennoch wollte ich auf den Beitrag von @Shaun antworten.

also noch einmal eine Kurzversion: mir ist ein Fall bekannt, bei dem auch aufgrund einer Zeugenaussage die Schuldfrage ziemlich klar schien. UB01 hat nach dem "event" jedoch nie wieder etwas von dem Unfall gehört, weder vom UB02 noch von offizieller Seite. Beide Unfallfahrzeuge waren m.W. bei einem Gutachter. Daher meine Vermutung, dass das Gutachten und evtl. auch die Daten des EDR den tatsächlichen Unfallhergang /-ursachen /Schulfrage aufgeklärt haben. Eine dashcam hatte m.W. keines der beiden Unfallfahrzeuge.

dass er nur 5s vor aufprall und 300ms nach aufprall aufzeichnet
unter´m Strich ja aber woher soll der EDR wissen, dass in 5s ein "event" stattfindet ? M.W. zeichnet der EDR permanent Fahrzeug- und Fahrdaten auf, überschreibt sie aber auch permanent, so dass im Fall der Fälle nur drei Datensätze (vor - bei - nach dem "event") im Speicher verbleiben, den z.B. nicht einmal die Rennleitung auslesen darf, sondern nur ein vom Gericht bestellter Gutachter.
 
@Gand-Alf
Es geht einfach darum, dass heutzutage Daten, respektive vermeintliche Aufzeichnungen, dermaßen einfach mit entsprechendem Fachwissen manipuliert werden können, dass dem Gericht die Freiheit gegeben wird, dies als Beweismittel zuzulassen oder auch nicht. Dann nützt Dir auch die beste Dashcam nichts.
 
dass heutzutage Daten, respektive vermeintliche Aufzeichnungen, dermaßen einfach mit entsprechendem Fachwissen manipuliert werden können
theor. wahrscheinlich, ja. Aber wer in welcher Situation hätte ein Motiv und Gelegenheit dazu ?

UB, die bei einem "event" zufällig (oder vorsorglich) einen Datenlogger an Bord haben und sich womöglich in Anwesenheit der Exekutive in die Bordelektronik einloggen und Daten verändern, falls sie nach einem "event" dazu überhaupt noch in der Lage sind ?

Ein Hacker, der von einem UB zum "event" gerufen wird und sich aus sicherer Entfernung in die Bordelektronik einhackt (ähnlich dem Abgreifen von Funksignalen der Autoschlüssel) ?

Ein vom Gericht bestellter Gutachter ? Das ginge stark gegen meine Überzeugung. Und Gott sei Dank darf, kann und soll die Judikative bei uns immer noch frei und unabhängig entscheiden !
 
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Früher wurde bei einem Unfall mit Todesfolge (und auch nur dann) penibelst untersucht, ob jemand beim Abbiegen geblinkt bzw. "den Fahrtrichtungsanzeiger" betätigt hat oder nicht. Da wurden sogar die Glühwendel der Blinkerglühlampen untersucht, inwieweit die im Moment des Unfalls bzw. der Zerstörung durch Wärme verformt waren oder nicht. Kann man heutzutage bei LED-Technik natürlich vergessen. Dafür kann man aber locker bei einer Aufzeichnung den Blinker des Unfallgegners so manipulieren, dass er halt nicht blinkt, obwohl er geblinkt hat. Und das ist noch nicht alles, sondern für einen Profi nur Pippifax. Kann man heute (leider) alles kaufen.
 
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aber @Cupra-Klaus .. wir sprechen doch hier nicht von "früher" oder von Leuchtmitteln sondern vom EDR. Und heutzutage werden bei einem Gutachten sicher auch relevante Bauteile geprüft.
 
Natürlich sprechen wir nicht von früher. Aber um es zu verstehen muss man einen Vergleich heranziehen. Wie sollen es andere sonst nachvollziehen können? Und mir ging es nur darum, dass man heutzutage sogenannte Beweismittel mit entsprechender Technik viel einfacher manipulieren kann als es jemals vorher der Fall war. Da nützt einem Dashcam und EDR nichts, wenn es dann vor Gericht nicht anerkannt wird.
 
aber woher soll der EDR wissen, dass in 5s ein "event" stattfindet ?
naja, ich weiß es natürlich nicht, aber die vermutung liegt nah, dass das EDR ähnlich funktioniert wie eine dashcam. also nimmt im loop auf, nur dass die abgespeicherten dateien kleiner sind. die quelle meiner informationen ist folgende:

EDR Youtube Link

edit: video geht 2:42 h ^^
 
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