coopra
Kennt sich aus
Hallo zusammen,
Ich muss gestehen, ich lese nur die Leon Themen und wage mich sonst nicht so weit hier runter - aber vielleicht liest das gerade jemand pfiffiges und kann mir eine Antwort geben:
Ich habe einen Cupra Leon ST Facelift bestellt, Neufahrzeug, Barkauf.
Laut Beratungsgespräch sollen zwei Assistenten dabei sein, die nun fehlen.
Assistent 1 konnte gar nicht dabei sein, da ich das Fahrzeug "so früh" (Ende Juni) bestellt hatte, dass es aus UNERKLÄRLICHEN Gründen von Cupra nicht verbaut wurde. Wusste der Verkäufer damals selbst nicht, wer hat mich also unwissentlich falsch beraten.
Assistent 2 sollte trotzdem drin sein. Auch nach Aufschlüsselung der FIN sowie zweimalige Nachfrage bei Cupra direkt. Sollte das Fahrzeug haben, tut es aber nicht.
Angebot vom Händler: "Wir wollen jetzt nicht auf der Schuldfrage Ping pong spielen", man bietet mir an, dass Fahrzeug nochmal bei zu bestellen und meins dann in 6 Monaten mit geschätzt 10tkm in Zahlung zu nehmen.
Differenzbetrag, zu meinem Kosten, mehrere tausend Euro.
Leute, spinn ich?????????
Ich bestelle ein Auto, werde A) falsch beraten und B) das Auto definitiv unvollständig geliefert.
JA KLAR, hat das Auto bald 4tkm gelaufen und ist fern von "Neuzustand", aber muss ich jetzt echt dafür blechen, dass ich das "unvollständige" Fahrzeug bis jetzt genutzt habe??
Kennt da jemand eine klare, rechtliche Grundlage, auf die sich der Verkäufer (oder besser: ICH) mich stützen können?
Ja, ich habe das gelieferte auto "genutzt", es ist nun weniger wert, aber es brauchte viele Monate, um das ganze zu klären - muss ich jetzt für die "Nutzung" echt eine Wertausgleich zahlen?
Macht es einen unterschied, ob "nur" 1-2 Assistenten fehlen oder das Fahrzeug einen "greifbaren" Mangel hätte??
Bin für euren Input dankbar, vielleicht hat jemand ein mal was ähnliches erlebt..
Ich muss gestehen, ich lese nur die Leon Themen und wage mich sonst nicht so weit hier runter - aber vielleicht liest das gerade jemand pfiffiges und kann mir eine Antwort geben:
Ich habe einen Cupra Leon ST Facelift bestellt, Neufahrzeug, Barkauf.
Laut Beratungsgespräch sollen zwei Assistenten dabei sein, die nun fehlen.
Assistent 1 konnte gar nicht dabei sein, da ich das Fahrzeug "so früh" (Ende Juni) bestellt hatte, dass es aus UNERKLÄRLICHEN Gründen von Cupra nicht verbaut wurde. Wusste der Verkäufer damals selbst nicht, wer hat mich also unwissentlich falsch beraten.
Assistent 2 sollte trotzdem drin sein. Auch nach Aufschlüsselung der FIN sowie zweimalige Nachfrage bei Cupra direkt. Sollte das Fahrzeug haben, tut es aber nicht.
Angebot vom Händler: "Wir wollen jetzt nicht auf der Schuldfrage Ping pong spielen", man bietet mir an, dass Fahrzeug nochmal bei zu bestellen und meins dann in 6 Monaten mit geschätzt 10tkm in Zahlung zu nehmen.
Differenzbetrag, zu meinem Kosten, mehrere tausend Euro.
Leute, spinn ich?????????
Ich bestelle ein Auto, werde A) falsch beraten und B) das Auto definitiv unvollständig geliefert.
JA KLAR, hat das Auto bald 4tkm gelaufen und ist fern von "Neuzustand", aber muss ich jetzt echt dafür blechen, dass ich das "unvollständige" Fahrzeug bis jetzt genutzt habe??
Kennt da jemand eine klare, rechtliche Grundlage, auf die sich der Verkäufer (oder besser: ICH) mich stützen können?
Ja, ich habe das gelieferte auto "genutzt", es ist nun weniger wert, aber es brauchte viele Monate, um das ganze zu klären - muss ich jetzt für die "Nutzung" echt eine Wertausgleich zahlen?
Macht es einen unterschied, ob "nur" 1-2 Assistenten fehlen oder das Fahrzeug einen "greifbaren" Mangel hätte??
Bin für euren Input dankbar, vielleicht hat jemand ein mal was ähnliches erlebt..