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Rechte bei mangelhaftem Fahrzeug?

coopra

Kennt sich aus
Hallo zusammen,
Ich muss gestehen, ich lese nur die Leon Themen und wage mich sonst nicht so weit hier runter - aber vielleicht liest das gerade jemand pfiffiges und kann mir eine Antwort geben:

Ich habe einen Cupra Leon ST Facelift bestellt, Neufahrzeug, Barkauf.

Laut Beratungsgespräch sollen zwei Assistenten dabei sein, die nun fehlen.

Assistent 1 konnte gar nicht dabei sein, da ich das Fahrzeug "so früh" (Ende Juni) bestellt hatte, dass es aus UNERKLÄRLICHEN Gründen von Cupra nicht verbaut wurde. Wusste der Verkäufer damals selbst nicht, wer hat mich also unwissentlich falsch beraten.

Assistent 2 sollte trotzdem drin sein. Auch nach Aufschlüsselung der FIN sowie zweimalige Nachfrage bei Cupra direkt. Sollte das Fahrzeug haben, tut es aber nicht.

Angebot vom Händler: "Wir wollen jetzt nicht auf der Schuldfrage Ping pong spielen", man bietet mir an, dass Fahrzeug nochmal bei zu bestellen und meins dann in 6 Monaten mit geschätzt 10tkm in Zahlung zu nehmen.

Differenzbetrag, zu meinem Kosten, mehrere tausend Euro.

Leute, spinn ich?????????

Ich bestelle ein Auto, werde A) falsch beraten und B) das Auto definitiv unvollständig geliefert.
JA KLAR, hat das Auto bald 4tkm gelaufen und ist fern von "Neuzustand", aber muss ich jetzt echt dafür blechen, dass ich das "unvollständige" Fahrzeug bis jetzt genutzt habe??

Kennt da jemand eine klare, rechtliche Grundlage, auf die sich der Verkäufer (oder besser: ICH) mich stützen können?

Ja, ich habe das gelieferte auto "genutzt", es ist nun weniger wert, aber es brauchte viele Monate, um das ganze zu klären - muss ich jetzt für die "Nutzung" echt eine Wertausgleich zahlen?


Macht es einen unterschied, ob "nur" 1-2 Assistenten fehlen oder das Fahrzeug einen "greifbaren" Mangel hätte??

Bin für euren Input dankbar, vielleicht hat jemand ein mal was ähnliches erlebt..
 
Ich bin jetzt kein Anwalt, aber beim Neuwagenkauf besteht doch Sachmängelhaftung.

Die Sachmängelhaftung gibt dem Käufer bzw. der Käuferin innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe des Neuwagens das Recht auf Nacherfüllung. Hier kann zwischen Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (neues Auto) gewählt werden.

Zum Thema Kosten durch deine bisherige Nutzung:
Eine Nutzungspauschale wird vom Kaufpreis abgezogen.

Hast du eine Verkehrsrechtsschutz?
Unabgängig ob ja oder nein, würde ich mindestens ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt führen.

zum Nachlesen im Thema:
 
Ersteinmal grundsätzlich Frage, was sind es denn überhaupt für "Assistenten"?
Sind diese in dieser Form überhaupt noch lieferbar oder stecken sie evtl. auch in anderer Form in anderen Paketen/Ausstattungen, sprich was fehlt eigentlich???

Worauf beruht denn dein Kaufvertrag? Welche Prospektunterlagen, Preislisten waren damals Grundlage des Kaufvertrages, mündliche Aussagen des Verkäufers/Autohauses zählen sowieso nicht, sind Schall & Rauch.
Es muss ja eine Dokumentation/Bescheibung zu den "Assistenten" geben, diese sollten zumindest namentlich im Kaufvertrag aufgeführt sein, genauso wie die Grundlage einer Preisliste, z.B. 21.12.2023
Eigentlich wird man eher besser als schlechter gestellt, wenn es Modelländerungen gibt, z.B. ein Facelift ausgeliefert wird, anstatt dem vFL, zumindest wird man vorher in Kenntnis gesetzt und um Zustimmung gefragt.
Die Nutzung, sprich die gefahrenen Kilometer, musst du auf jeden Fall mit einem gewissen Betrag übernehmen. Du hast ja auch den Nutzen davon gehabt. Auf der anderen Seite hätte man ja die Abnahme direkt verweigern können. So ist es ja alleine durch die Zulassung schon kein Neuwagen mehr, hat etliche 1.000 KM auf der Uhr und einen erheblichen Wertverlust erfahren. Je länger die Nutzung, je mehr KM, um so mehr.

Entweder du nimmst das Angebot deines Händlers an und einigst dich halbwegs gültlich oder du gehst den eher fraglichen Rechtsweg, wenn dir ein Anwalt nicht sowieso davon abrät. Aber dann brauchst du auf jeden Fall einen anderen Händler/Werkstatt, wenn das nicht sowieso schon der Fall ist.
 

Die Nutzung, sprich die gefahrenen Kilometer, musst du auf jeden Fall mit einem gewissen Betrag übernehmen. Du hast ja auch den Nutzen davon gehabt. Auf der anderen Seite hätte man ja die Abnahme direkt verweigern können. So ist es ja alleine durch die Zulassung schon kein Neuwagen mehr, hat etliche 1.000 KM auf der Uhr und einen erheblichen Wertverlust erfahren. Je länger die Nutzung, je mehr KM, um so mehr.
Um diesen Punkt dreht es sich für mich letztendlich..

Ich kann es einerseits nachvollziehen, dass der Wert des Fahrzeugs durch die Nutzung sinkt, ok.
Nur was soll man dann dann da konkret preislich fest machen?

Vorgehen vom Händler war "hier wäre ein Angebot für 30k", den Rest zum neu bestellten Fahrzeug, den müsste ich aus eigener Tasche zahlen - da kommen einige tausend Euro zusammen..
Letztendlich geht es um zwei Assistenten: Einen hat Cupra definitiv nicht verbaut oder aktiviert - es sehr gerade die dritte Runde, ob diese Aussage final bestehen bleibt - und den anderen hat mir der Verkäufer verkauft, ohne dass er im Paket war zu dem Zeitpunkt.

Um also den Fehler des Herstellers und des Verkäufer "auszubügeln", müsste ich am Ende doch ein paar tausend€€€ zahlen sollen..(??)

Ja klar, Nutzung, Wertminderung, aber so wie jetzt läuft es ja so, als würde ich mich hinstellen und sagen "nö, grau ist doch doof, ich will weiß, bestellt mir den neu"..

Der bisherige, erste Vorschlag vom Händler finde ich einfach nicht fair, ich kann dich nichts dafür...

Die ganze Bearbeitung der Reklamation und Prüfung durch die Werkstatt und erneute Rücksprache mit dem hersteller und und und... das ist Zeit für die ich an Ende bezahlen soll - warum geht das so stark zu meinem Lasten?


PS: habe mal ein JuraTel genutzt, ja es ist wohl rechtens, dass ich für die Nutzung irgendwie aufkommen müsste, aber zur Höhe keine Info.... ich sollte mich einfach mit dem Händler einigen...
 
Laut Beratungsgespräch sollen zwei Assistenten dabei sein, die nun fehlen

m.M.n. fehlt der bestellten Sache eine (zwei) zugesicherte Eigenschaft(en). Nach § 434 (1) BGB liegt damit ein Sachmangel vor.

Nach meiner Auffassung (bin kein Jurist) wäre es allerdings gut, wenn Du beweisen könntest, dass die Eigenschaften zugesagt waren, denn lt. § 276 BGB haftet der Schuldner nur, wenn er schuldhaft (Vorsatz, Fahrlässigkeit) gehandelt hat. Was steht im KV ? Hast Du die Assistenten auch bezahlt ?

D.h. m.E. im Umkehrschluß aber auch, wenn die Assis nicht explizit im KV genannt sind und Du sie nicht bezahlt hast (glaube, Du hattest an anderer Stelle geschrieben, die Assis seien in irgendwelchen Paketen entahlten - steht das vlt. in irgendeinem Produktkatalog ?) hast Du schlechte Karten und müßtest Dich auf einen Kompromiß einlassen.

Anm.: seit 2024 sind einige Assis (Sicherheitssysteme) bei neu zugelassenen Fzgen vorgeschrieben. Das verbesssert evtl. Deine Verhandlungsposition.

 
Um welche zwei Assistenten geht es denn?
Sooo viele Möglichkeiten gibt es ja nicht. Hilft vielleicht die Sache einzuordnen.
 
Um was es sich eigentlich dreht, wird ja ein großes Geheimnis gemacht oder vielleicht ist es ja auch peinlich? Welche Assistenten?

Die seit Juli 2024 vorgeschriebenen Assistenten bzw. nicht abschaltbaren Warnungen wie bei Geschwindigkeitsübertretungen werden eine Verhandlungsposition bestimmt nicht verbessern, im Gegenteil. Die Einführung dieser Maßnahmen war schon vor Jahren EU weit beschlossen, bekannt und wurde endlich nun auch in GER umgesetzt. Gleichzusetzen wie z.B. mit einer neuen Abgasnorm. Da kann weder der Hersteller noch der Verkäufer etwas für.
 

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