Die Anzahl an Seitenaufrufen für Gäste ist begrenzt
  • Willkommen im Cupra Forum – deiner Anlaufstelle für alles rund um die sportlichen Fahrzeuge von Cupra! Die Teilnahme an unserem Forum ist kostenlos und bietet dir Zugriff auf eine Vielzahl an Informationen und Diskussionen.

    Im Cupra Forum findest du alles, was du über die Modelle wissen musst – von Bildern und Erfahrungsberichten bis hin zu Tipps & Tricks, technischen Hilfestellungen und Diskussionen über bekannte Probleme und Mängel. Hier tauschen sich Enthusiasten über den Cupra Ateca, Formentor, Leon und weitere Modelle aus.

    Registriere dich jetzt oder melde dich mit deinem Benutzernamen an, um Fragen zu stellen oder an Diskussionen teilzunehmen.

Rechte bei mangelhaftem Fahrzeug?

coopra

Kennt sich aus
Hallo zusammen,
Ich muss gestehen, ich lese nur die Leon Themen und wage mich sonst nicht so weit hier runter - aber vielleicht liest das gerade jemand pfiffiges und kann mir eine Antwort geben:

Ich habe einen Cupra Leon ST Facelift bestellt, Neufahrzeug, Barkauf.

Laut Beratungsgespräch sollen zwei Assistenten dabei sein, die nun fehlen.

Assistent 1 konnte gar nicht dabei sein, da ich das Fahrzeug "so früh" (Ende Juni) bestellt hatte, dass es aus UNERKLÄRLICHEN Gründen von Cupra nicht verbaut wurde. Wusste der Verkäufer damals selbst nicht, wer hat mich also unwissentlich falsch beraten.

Assistent 2 sollte trotzdem drin sein. Auch nach Aufschlüsselung der FIN sowie zweimalige Nachfrage bei Cupra direkt. Sollte das Fahrzeug haben, tut es aber nicht.

Angebot vom Händler: "Wir wollen jetzt nicht auf der Schuldfrage Ping pong spielen", man bietet mir an, dass Fahrzeug nochmal bei zu bestellen und meins dann in 6 Monaten mit geschätzt 10tkm in Zahlung zu nehmen.

Differenzbetrag, zu meinem Kosten, mehrere tausend Euro.

Leute, spinn ich?????????

Ich bestelle ein Auto, werde A) falsch beraten und B) das Auto definitiv unvollständig geliefert.
JA KLAR, hat das Auto bald 4tkm gelaufen und ist fern von "Neuzustand", aber muss ich jetzt echt dafür blechen, dass ich das "unvollständige" Fahrzeug bis jetzt genutzt habe??

Kennt da jemand eine klare, rechtliche Grundlage, auf die sich der Verkäufer (oder besser: ICH) mich stützen können?

Ja, ich habe das gelieferte auto "genutzt", es ist nun weniger wert, aber es brauchte viele Monate, um das ganze zu klären - muss ich jetzt für die "Nutzung" echt eine Wertausgleich zahlen?


Macht es einen unterschied, ob "nur" 1-2 Assistenten fehlen oder das Fahrzeug einen "greifbaren" Mangel hätte??

Bin für euren Input dankbar, vielleicht hat jemand ein mal was ähnliches erlebt..
 
Ich bin jetzt kein Anwalt, aber beim Neuwagenkauf besteht doch Sachmängelhaftung.

Die Sachmängelhaftung gibt dem Käufer bzw. der Käuferin innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe des Neuwagens das Recht auf Nacherfüllung. Hier kann zwischen Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (neues Auto) gewählt werden.

Zum Thema Kosten durch deine bisherige Nutzung:
Eine Nutzungspauschale wird vom Kaufpreis abgezogen.

Hast du eine Verkehrsrechtsschutz?
Unabgängig ob ja oder nein, würde ich mindestens ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt führen.

zum Nachlesen im Thema:
 
Ersteinmal grundsätzlich Frage, was sind es denn überhaupt für "Assistenten"?
Sind diese in dieser Form überhaupt noch lieferbar oder stecken sie evtl. auch in anderer Form in anderen Paketen/Ausstattungen, sprich was fehlt eigentlich???

Worauf beruht denn dein Kaufvertrag? Welche Prospektunterlagen, Preislisten waren damals Grundlage des Kaufvertrages, mündliche Aussagen des Verkäufers/Autohauses zählen sowieso nicht, sind Schall & Rauch.
Es muss ja eine Dokumentation/Bescheibung zu den "Assistenten" geben, diese sollten zumindest namentlich im Kaufvertrag aufgeführt sein, genauso wie die Grundlage einer Preisliste, z.B. 21.12.2023
Eigentlich wird man eher besser als schlechter gestellt, wenn es Modelländerungen gibt, z.B. ein Facelift ausgeliefert wird, anstatt dem vFL, zumindest wird man vorher in Kenntnis gesetzt und um Zustimmung gefragt.
Die Nutzung, sprich die gefahrenen Kilometer, musst du auf jeden Fall mit einem gewissen Betrag übernehmen. Du hast ja auch den Nutzen davon gehabt. Auf der anderen Seite hätte man ja die Abnahme direkt verweigern können. So ist es ja alleine durch die Zulassung schon kein Neuwagen mehr, hat etliche 1.000 KM auf der Uhr und einen erheblichen Wertverlust erfahren. Je länger die Nutzung, je mehr KM, um so mehr.

Entweder du nimmst das Angebot deines Händlers an und einigst dich halbwegs gültlich oder du gehst den eher fraglichen Rechtsweg, wenn dir ein Anwalt nicht sowieso davon abrät. Aber dann brauchst du auf jeden Fall einen anderen Händler/Werkstatt, wenn das nicht sowieso schon der Fall ist.
 

* = Affiliatelinks/Werbelinks
Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekommen wir von dem betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für dich verändert sich der Preis nicht.

cupra.forum · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der Seat Cupra S.A.U.
Zurück
Oben