Milan
War schon mal da
Hallo Zusammen,
da das Thema Schäden an Leasingfahrzeugen ja doch immer wieder - gerne auch stammtischartig - diskutiert wird, wollte ich die "Gelegenheit" nutzen und die Abläufe einfach mal aus meiner Sicht "live" festhalten. Eventuell hilft es ja dem ein oder anderen.
Kurz zu den Gegebenheiten:
Das Fahrzeug ist/war ein 2022er Leon Sportstourer eHybrid (245PS), geleast für 3 Jahre bei Seat/Cupra. Das Fahrzeug ist 4 Wochen vor Leasingrückgabe verunfallt - ohne Personenschaden.
Bei der Voruntersuchung zur Leasingrückgabe (kurze Zeit vor dem Unfall) wurden Schäden in Höhe von 150€ festgestellt (Macke in der Alufelge) Sonstige Steinschläge, Kratzer, wurden nicht als Wertmindernd angerechnet.
Der Unfall war - nach aktueller Sachlage - von meiner Seite unverschuldet, das sei hier aber nur zur Nachvollziehbarkeit der Abläufe angemerkt. Das Fahrzeug ist nicht mehr fahrtüchtig (Fehlermeldung bezüglich elektrischem Antrieb, Fahrstufen lassen sich einlegen, keine Reaktion auf Gaspedal) die linke Fahrzeugseite ist stark "zerknittert", die Airbags haben ausgelöst.
Die Versicherungsinformationen und Personalien wurden ausgetauscht, Polizei hat den Vorgang aufgenommen.
14.04.
Schadensereignis, das Fahrzeug wurde zu Cupra abgeschleppt und auf den Hof gestellt - den Schlüssel habe ich mit einer kurzen Notiz an einer automatischen Servicestation hinterlegt
15.04.
Der Cuprahändler hat sich direkt morgens gemeldet und weitere Details erfragt (Unfallhergang), es wurde ein Termin am Nachmittag vereinbart um die weiteren Abläufe mit dem Spezialisten vor Ort zu besprechen.
Der TÜV-Gutachter hatte das Fahrzeug bereits grob angeschaut und vermutet einen Totalschaden. Die Versicherungsinformationen des Unfallgegners wurden aufgenommen, diverse Angaben gemacht und ich habe drei Papiere unterschrieben:
- Eine Reperaturkostenübernahme: Hiermit tritt man die Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung an das Autohaus ab, damit diese selbstständig mit der Versicherung abrechnen kann
- Einen Auftrag an den Gutachter ein entsprechendes Gutachten zu erstellen und das Einverständnis auch diese Kosten mit der gegnerischen Versicherung direkt abrechnen zu dürfen (90€)
- Eine Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung an eine Anwaltskanzlei
Die Kommunikation zwischen gegnerischer Versicherung, der Werkstatt, dem Leasinggeber und mir läuft alles über den Anwalt.
Ich habe einen Mietwagen für 2 Wochen bekommen, im Falle eines Totalschadens ist dies die üblicherweise maximale Zeit für die von der gegnerischen Versicherung ein Ersatzfahrzeug übernommen wird.
Als Besonderheit in meinem Fall: Auf dem Fahrzeug waren noch Winterräder montiert, die nicht der Leasing gehören aber ebenfalls beschädigt wurden. Hier müssen Gutachten und Kostenerstattung entsprechend differenziert betrachtet werden - dies ist die Aufgabe der Anwaltskanzlei.
Erfahrung bisher:
- Der automatische Notruf im Leon funktioniert
- Menschen halten an und kümmern sich
- Das Warndreieck ist im Verbandsbeutel und braucht ein Origami-Studium
- Die Abläufe bei meiner Vertragswerkstatt scheinen eingespielt und unkompliziert, ich beende den Tag mit einem guten Gefühl.
Die Hoffnung:
- Die ganze Angelegenheit wird reibungslos und vor allem ohne Zusatzkosten für mich abgewickelt
Die Bedenken:
- Der Fokus der Anwaltskanzlei liegt auf der Schadenregulierung gegenüber des Leasinggebers und nicht zwangsläufig auf mir (Winterräder)
- Es gibt noch irgendwelche Zusatzkosten, die ich aktuell nicht kenne (Differenz zwischen dem was die Versicherung zahlt und dem was der Leasinggeber gerne hätte)
Nächste Schritte:
- Warten auf das finale Gutachten und die Feststellung des Totalschadens bzw. der Reparaturkosten
- Warten auf die Kontaktaufnahme der Anwaltskanzlei
Bis zum nächsten Update, fahrt vorsichtig.
da das Thema Schäden an Leasingfahrzeugen ja doch immer wieder - gerne auch stammtischartig - diskutiert wird, wollte ich die "Gelegenheit" nutzen und die Abläufe einfach mal aus meiner Sicht "live" festhalten. Eventuell hilft es ja dem ein oder anderen.
Kurz zu den Gegebenheiten:
Das Fahrzeug ist/war ein 2022er Leon Sportstourer eHybrid (245PS), geleast für 3 Jahre bei Seat/Cupra. Das Fahrzeug ist 4 Wochen vor Leasingrückgabe verunfallt - ohne Personenschaden.
Bei der Voruntersuchung zur Leasingrückgabe (kurze Zeit vor dem Unfall) wurden Schäden in Höhe von 150€ festgestellt (Macke in der Alufelge) Sonstige Steinschläge, Kratzer, wurden nicht als Wertmindernd angerechnet.
Der Unfall war - nach aktueller Sachlage - von meiner Seite unverschuldet, das sei hier aber nur zur Nachvollziehbarkeit der Abläufe angemerkt. Das Fahrzeug ist nicht mehr fahrtüchtig (Fehlermeldung bezüglich elektrischem Antrieb, Fahrstufen lassen sich einlegen, keine Reaktion auf Gaspedal) die linke Fahrzeugseite ist stark "zerknittert", die Airbags haben ausgelöst.
Die Versicherungsinformationen und Personalien wurden ausgetauscht, Polizei hat den Vorgang aufgenommen.
14.04.
Schadensereignis, das Fahrzeug wurde zu Cupra abgeschleppt und auf den Hof gestellt - den Schlüssel habe ich mit einer kurzen Notiz an einer automatischen Servicestation hinterlegt
15.04.
Der Cuprahändler hat sich direkt morgens gemeldet und weitere Details erfragt (Unfallhergang), es wurde ein Termin am Nachmittag vereinbart um die weiteren Abläufe mit dem Spezialisten vor Ort zu besprechen.
Der TÜV-Gutachter hatte das Fahrzeug bereits grob angeschaut und vermutet einen Totalschaden. Die Versicherungsinformationen des Unfallgegners wurden aufgenommen, diverse Angaben gemacht und ich habe drei Papiere unterschrieben:
- Eine Reperaturkostenübernahme: Hiermit tritt man die Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung an das Autohaus ab, damit diese selbstständig mit der Versicherung abrechnen kann
- Einen Auftrag an den Gutachter ein entsprechendes Gutachten zu erstellen und das Einverständnis auch diese Kosten mit der gegnerischen Versicherung direkt abrechnen zu dürfen (90€)
- Eine Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung an eine Anwaltskanzlei
Die Kommunikation zwischen gegnerischer Versicherung, der Werkstatt, dem Leasinggeber und mir läuft alles über den Anwalt.
Ich habe einen Mietwagen für 2 Wochen bekommen, im Falle eines Totalschadens ist dies die üblicherweise maximale Zeit für die von der gegnerischen Versicherung ein Ersatzfahrzeug übernommen wird.
Als Besonderheit in meinem Fall: Auf dem Fahrzeug waren noch Winterräder montiert, die nicht der Leasing gehören aber ebenfalls beschädigt wurden. Hier müssen Gutachten und Kostenerstattung entsprechend differenziert betrachtet werden - dies ist die Aufgabe der Anwaltskanzlei.
Erfahrung bisher:
- Der automatische Notruf im Leon funktioniert
- Menschen halten an und kümmern sich
- Das Warndreieck ist im Verbandsbeutel und braucht ein Origami-Studium
- Die Abläufe bei meiner Vertragswerkstatt scheinen eingespielt und unkompliziert, ich beende den Tag mit einem guten Gefühl.
Die Hoffnung:
- Die ganze Angelegenheit wird reibungslos und vor allem ohne Zusatzkosten für mich abgewickelt
Die Bedenken:
- Der Fokus der Anwaltskanzlei liegt auf der Schadenregulierung gegenüber des Leasinggebers und nicht zwangsläufig auf mir (Winterräder)
- Es gibt noch irgendwelche Zusatzkosten, die ich aktuell nicht kenne (Differenz zwischen dem was die Versicherung zahlt und dem was der Leasinggeber gerne hätte)
Nächste Schritte:
- Warten auf das finale Gutachten und die Feststellung des Totalschadens bzw. der Reparaturkosten
- Warten auf die Kontaktaufnahme der Anwaltskanzlei
Bis zum nächsten Update, fahrt vorsichtig.