Anhängelast Terramar VZ 195 kW

Südwind

War schon mal da
Hallo zusammen,
ich habe einen Terramar VZ 195 kW Benzin u.a. mit Anhängevorrichtung bestellt. In allen Technischen Daten verschiedener Quellen wird eine zulässige Anhängelast von 2.200kg bei 12% Steigung angegeben. Darauf habe ich mich verlassen.
Mein Wohnwagen hat ein zGG von 1.800kg.

Bei einer Probefahrt mit einem solchen Terramar (allerdings mit Zulassung 10/2024) ist mir aufgefallen, dass in der Zulassungsbescheinigung die Anhängelast von 2.200kg auf eine Steigung von 8% begrenzt ist. Für 12% Steigung ist gar keine Anhängelast angegeben?

Für mich bedeutet dies, sollte ich auf einer Steigung von mehr als 8% mit Wohnwagen angehalten werden, nicht weiterfahren zu dürfen.
Dies wäre leider wäre ein Ausschlusskriterium, 12% maximale Steigung kann ich nicht ausschließen.

Ist das tatsächlich so und die Angaben in allen Portalen einschließlich der Cupra- Website sind falsch?

Ich habe die Hoffnung, dass hier zwischenzeitlich eine Änderung erfolgt ist.
Ein Verzicht auf das Fahrzeug wäre wirklich schade.

Weiß jemand näheres? Vielen Dank.

Grüße Uwe
 
Bei mir (allerdings nur 204ps) steht im Schein auch das mit den 8%.
Komisch ist, dass in der Preisliste der gleiche Wert für 12% angegeben ist.

Screenshot_20250719-201119~2.png
Die Fussnote 4:
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Vielleicht fährst du mal zum Tüv und fragst dort...? Oder hier weiß es jemand...?
 
Ich fahre den VZ 2.0 TSI mit 265 PS. Gerade in meinen fahrzeugschein geschaut, dort steht 2200kg bei 8%.
 
Im Fahrzeugschein stehen weiterhin nur 2200 kg bei 8% Steigung drin. Auf der Homepage von Cupra Österreich stehen aber 2200kg bei 12% Steigung.
 
steht sowas ggf. in den in den COC Papieren? dann wäre zumindest der Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung I falsch und könnte sicher noch angepasst werden.

Meine Recherchen:

§ 42 StVZO – Anhängelast
- Regelt, dass die zulässige Anhängelast nicht überschritten werden darf.
- Enthält keine Steigungsangaben.

§ 34 StVZO – Achslasten und Gesamtgewichte
- Regelt ebenfalls nur Gewichte, keine Steigungen.

EU-Typgenehmigung (VO (EU) 2018/858)
- Hier wird festgelegt, wie Hersteller die Anhängelast prüfen müssen.
- Die Steigung (meist 8 %) ist ein Prüfparameter, kein Verkehrsverbot.

Kurz gesagt:

> Die Steigungsangabe ist technisch, nicht rechtlich.
> Rechtlich zählt nur die eingetragene Anhängelast.

Die Anhängelast ist in Deutschland eine feste Obergrenze, die du unter keinen Umständen überschreiten darfst. Sie steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld O.1 (gebremst).
 
Zuletzt bearbeitet:
Unser Verkäufer meinte in den CoC Papieren steht 2200 kg. Er sagte dann müsste der Fahrzeugschein ggf. Geändert werden oder man soll die COC Papiere mitführen wenn man mit Wohnwagen unterwegs ist.
 
Warum steht die Steigung überhaupt im Schein?

Die Steigungsangabe ist kein gesetzliches Limit, sondern ein technischer Prüfwert aus der Typgenehmigung:

Der Hersteller muss nachweisen, dass das Fahrzeug eine bestimmte Steigung mit maximaler Anhängelast schafft.

In Europa ist der Standardprüfwert 8 %.

Manche Fahrzeuge haben zusätzlich Werte für 12 % oder 18 % – aber nur, wenn der Hersteller das geprüft hat.

Wichtig:
Wenn nur 8 % eingetragen sind, heißt das NICHT, dass du 12 % nicht fahren darfst.
Es heißt nur: Die maximale Anhängelast wurde für 8 % geprüft.


Mit einem 2.0 TSI, 195kW hast du leistungsmäßig mehr als genug Reserven, um eine 12 %-Steigung zu fahren – die Begrenzung kommt eher von Kupplung/Getriebe und Bremsen als von der Motorleistung.

Kritisch wird vor allem:
- Anfahren am Berg (hohe thermische Belastung fürs DSG)
- Lange Bergabfahrten (Bremsen können heiß werden)

Also alles im normalen Rahmen, wenn du nicht permanent Alpenpässe mit Vollast fährst. 😉
 
Zuletzt bearbeitet:
vorab: leider weiß ich nicht, welche Anhängelast der Terramar hat.

Wenn ich aber eine Anmerkung machen darf: im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht: bis 8% nicht bei 8%.
Von daher finde ich a) die Eingangsfrage berechtigt und b) den Hinweis, den TÜV / DEKRA etc. zu fragen, gut.
Denn von 8% bis 12% sind es 4 Meter mehr, die es auf 100 m herauf geht, was m.M.n. nicht unerheblich ist.

Und jetzt komme ich "in´s Schleudern" @Melfinos
Klar, ist eine zul. Gesamtmasse bei einer gewissen Fahrbahnsteigung ein technischer Wert und auch, dass es Standardprüfwerte gibt.
Aber ist ein "Standard" von 8% ausreichend, wenn man mal in´s Sauerland oder über den Großglockner fährt, wenn im Fahrzeugschein nur eine "bis"- Angabe, also für den Fahrzeughalter gewissermaßen nur ein offiziell legales "Maximum", angegeben ist ?

Weil die zul. Anhängelast eine techn. Angabe ist (hoffentlich nicht nur auf einer Prüfstrecke nach dem Motto "Versuch macht kluch", sondern mit der Fahrzeugkonfiguration (Motorleistung, Antrieb) physikalisch berechnet) steht der "Standardwert" im Fahrzeugschein. Da stimme ich Dir zu.

Habe mich nie mit dem Thema befaßt (außer einmal, als ich die Anhängelast merklich überschritten hatte). Daher fände ich eine Tabelle (vom Hersteller ?) gut, die je Steigung (in 2- oder 5%- Schritten) die jeweils zul. Anhängelast angibt.

Im Zweifel würde ich tats. bei einer unabh. Prüfstelle (Sachverständiger) fragen.
 
Die rechtliche Betrachtung anhand der zugänglichen Gesetze in Deutschland habe ich für jeden selbst nachrecherchierbar geschrieben.

Ergänzend der Hinweis zum CoC
Dort steht manchmal explizit: „Maximale Steigfähigkeit mit Anhänger: xx %“ oder ähnliche Bezeichnungen.

Wen man die Herleitung überprüfen möchte oder muss, um 100% Sicherheit herzustellen, dann gerne den TÜV oder einen Rechtsanwalt für Straßenverkehrsrecht befragen. 😉

Im CoC findest du u. a.:

- Zulässige Anhängelast gebremst
- Zulässige Anhängelast ungebremst
- Maximale Steigfähigkeit mit Anhänger (falls vom Hersteller angegeben)
- Stützlast
- Achslasten
- Technische Gesamtmasse

Für viele VAG‑Modelle steht dort tatsächlich eine Angabe wie:

> „Maximale Anhängelast 2200 kg bei 12 % Steigung“

Das deckt sich mit dem Hinweis aus dem Cupra‑Forum bzw. auf der Cupra-Seite in der Preisliste vom 02.07.2025, die ebenfalls 2200 kg bis 12 % nennt.
 
Zuletzt bearbeitet:
also, ich habe nebenan nachgefragt und kompetente Antwort erhalten.

Die Anhängelast bei einer gewissen Steigung legt der Hersteller fest.
Das ist der maximale Wert, für den Getriebe und Kühlung in Dauerbelastung, ausgelegt sind.
Größere Steigungen sind zwar zu bewälitgen, sollten aber nicht dauerhaft gefahren werden,
weil das insbes. bei stop and go einen erhöhten Verschleiß an Kühlung und Kupplung bewirkt.

Faustwert je 2% Steigung über die Angabe im Fahrzeugschein hinaus:

pro 2% ca. 5 bis 7% weniger Gewicht mitnehmen.

Das hieße für

2.200kg auf eine Steigung von 8%

8% Steigung: 2.200 kg
10% Steigung: 2.068 kg
12% Steigung: 1.936 kg

(je Schritt jeweils 6% von 2.200 kg = 132 kg subtrahiert)
 
m.W. ist die Anhängelast (Anhänger un-/ gebremst), das Gewicht, was die (werksseitig montierte) Anhängerkupplung* in Fahrtrichtung ziehen darf.
Dann gibt es noch die Stützlast. Das ist die Last (Gewicht), die vertikal auf die AHK wirken darf (deshalb Anhänger/ Wohnwagen austaxieren).
Das sind m.W. die Angaben im Fahrzeugschein zum Gespann KFZ - Anhänger.

Für den PKW selbst gibt es im Schein noch die Angaben Leergewicht (incl. Fahrer mit 75 (?) kg, Tank 3/4 voll, Handgepäck) und zul. Gesamtmasse, also mit Zuladung.
 
Ich meine, ihm ging es darum, wie sich sein Auto verhält. Wenn er alles voll auslastet ist es immer anders. auch wegen den 300 kg Unterschied.
 
fandest du meine Recherchen und Aussagen "inkompetent"?
nein, keineswegs, wie kommst Du zu der Annahme ?

Ich habe Dir ja sogar in #9 zugestimmt und auf Deinen #6 geliked.

Mit "kompetente Antwort" war von "jemandem, der Ahnung hat" / "Fachmann" gemeint. Aber Fachleute sind auch hier im Forum.
Deshalb wollte ich den verbalen Ball möglichst flach halten.
Sorry, wenn das mißlungen ist.
Es war nicht meine Absicht, Deine Kompetenz anzuzweifeln/ abzustreiten/ in Frage zu stellen.
 
@Gand-Alf alles ok.. beachte bereits oben meine smileys ☺️ 🤣✌️🍻
 

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