Falsche Reifendimension führt zu Sensorausfall und damit zu 6000 € Werkstattrechnung

@Cupra-Klaus es mag ja zu Deinem Naturell gehören provokant zu schreiben, zumindest fällst Du damit innerhalb einzelner Threats immer wieder auf und bekommst von den Verfasser*innen auch mal Gegenwind. An dieser Stelle beziehst Du Dich auf etwas was ich ins Spiel gebracht hatte...

Um Dich zu zitieren - in welcher Welt lebst Du, dass:
"evtl. auch die Möglichkeit eröffnet das Ganze über deine private Haftpflichtversicherung (falls vorhanden) laufen zu lassen- falls dies nicht in der Versicherungspolice ausgeschlossen sein sollte"
von Dir als definitive Aussage interpretiert wird, dies über diese Form der Versicherung laufen zu lassen?!

Ich an dieser Stelle plädiere dafür bei den Fakten zu bleiben. Es war einfach nur als Hinweis gemeint, dass @Schorsch dies einmal durch seinen Anwalt prüfen lassen könnte oder parallel bei der Versicherung nachfragt.

Wir sind alles keine Volljuristen im Leasingrecht und private Haftpflichtversicherungen kommen nun einmal auch im gewissen Rahmen für Schäden an "gemieteten Fahrzeugen" auf. Leasingverträge sind im Endeffekt nunmal eine Art "Mietmodell" - surprise.
Von daher ist der logische Schluss dies zumindest einmal prüfen zu lassen - meiner laienhaften Einschätzung nach - nicht so falsch.

Selbst wenn Du Recht behalten solltest, dass ein solcher Schaden nicht übernommen werden sollte, hat @Schorsch hier nochmal eine Möglichkeit prüfen zu lassen, nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Die Vollkaskoversicherung (welche Pflicht bei einem Leasingfahrzeug ist), wurde ja bereits im Vorfeld als Möglichkeit aufgezeigt - nur entstand der Schaden eben nicht durch einen Unfall, sondern im Rahmen der dauerhaften, normalen/täglichen Nutzung aufgrund einer Unachtsamkeit im Vorfeld.

Um auf Deine Frage noch einmal zurück zu kommen, in welcher Welt wir leben - ich zumindest lebe in einer Welt, wo man sich gegenseitig hilft, respektiert und auch so im Internet auftreten/schreiben sollte - genau dafür ist ein solches Forum in meiner Welt auch gedacht. Es dient der konkreten Hilfestellung, falls Jemand eine Lösung anbieten kann ebenso, wie dem bloßen Gedankenaustausch - auch wenn die gegebenen Denkanstöße sich vielleicht nicht immer als richtig herausstellen.

So hilft den Betroffenen oft auch bereits der konstruktive Diskurs.

Zu der zuvor beschriebenen Art Menschen zählen auf unserem Planeten übrigens überraschenderweise auch Versicherungsvertreter*innen, die solche "Schlupflöcher" zu nutzen wissen, falls man langjähriger Kunde mit zig Versicherungen bei Ihnen sein sollte...

Ansonsten heißt es wirklich: "Houston, wir haben ein Problem!"

Over and out...
 
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Schäden am Eigentum eines Anderen werden von der Haftpflicht generell übernommen, aber nur wenn der nutzende Nichteigentümer nicht aufgrund einer Vereinbarung zur Nutzung des beschädigten Gegenstandes berechtigt war, wie das im vorliegenden Fall durch den Leasingvertrag vereinbart ist.
Zwar bleibt Cupra Eigentümer der Sache, aber der Leasingvertragsinhaber = Fahrer ist der vereinbarte rechtmäßige Nutzer und tritt an dessen Stelle.
Daher bleibt in solchen Fällen die Haftpflicht außen vor. ;)
 
@Willewatz das ist doch ein sehr guter Hinweis, mit dem sich arbeiten lässt. Danke dafür.

Also wäre hier maximal die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung möglich oder greifen hier ebenfalls entsprechende Ausnahmeregelungen?
 
Soweit ich weiß, wird auch die Vollkasko nicht greifen.
Sie umfasst in der Regel nur Unfallschäden, oder Schäden durch Vandalismus, Entwendung, Naturgewalten, Glasbruch oder Kurzschluss an der Verkabelung.
Aber bitte diese Aufzählung nicht als abschließend werten.
Vielleicht gibt es ja für sonstige Beschädigungen noch eine Lücke, die ein versierter Versicherungsvertreter im Sinne seines Kunden ausfindig machen kann. ;)
 
Vollkasko kann ich mir nicht vorstellen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es einen Punkt gibt, unter dem man es einordnen könnte, liegen wiederum einige Punkte für eine Ablehnung vor - eine Veränderung, mit fehlender Einzelabnahme, durch ggf. sogar die Betriebserlaubnis erlischt (?) was schon ein Grund wäre bzw. die als "grob fahrlässig" eingeordnet werden könnte, was auch ein Verlusst des Versicherungsschutzes bedeueten würde.

Ich würde es wie oben beschrieben eher mit einer gutachterlichen Einschätzung bezüglich der Kausalität zwischen den größeren Rädern und dem (angeblichen) Ausfall der Sensoren versuchen. Der Unterschied zwischen einem leeren und einen voll beladenen Fahrzeug dürfte die Position der Sensoren (wenn auch nach unten, nicht nach oben) nicht viel weniger verändern. Und auch das sollte dann nicht zu einem Schaden an den Sensoren führen.
 
@Willewatz genau aus dem Grund war die Vollkasko für mich persönlich auch raus und die Haftpflicht eine mögliche Option - aber das muss wie gesagt jemand prüfen der da mehr Hibtergrundwissen hat und wie Du schon sagst: evtl. findet der Versicherungsvertreter eine Lücke im Sinne des Kundens.

@Schorsch wäre auf jeden Fall gut, wenn Du die Erkenntnisse daraus teilen würdest, sodass zukünftig andere Personen wissen was Sie tun könnten falls es zu ähnlichen Schäden an Ihrem Leasingfahrzeug kommt.
 
Nur eine Anmerkung:

Die von Cupra vermittelte KFZ Versicherung beinhaltet außerhalb der Basisdeckung auch Eigenschäden bis 100.000 bzw 200.000 in VK und Haftpflicht (z.B Garage). Ob die fahrlässige Montage nicht geeigneter Reifen abgedeckt ist, kann ich aber so nicht erkennen.

Die Anmerkung ist eher gedacht wegen der pauschalen Aussage, dass die eigene Versicherung keine Eigenschäden decken würde.
 
Besten Dank für die ausführlichen Erläuterungen. Ich denke, es braucht keine juristische Fachberatung um zu erkennen, dass es nun einmal keine Versicherung gibt, die die Kosten für Schäden übernimmt, die ein Leasingnehmer an der geleasten Sache verursacht. Sonst wäre das Leasinggeschäft generell ad absurdum geführt.
 
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dass es nun einmal keine Versicherung gibt, die die Kosten für Schäden übernimmt, die ein Leasingnehmer an der geleasten Sache verursacht.
Also den kausalen Zusammenhang müsstest Du uns bitte erklären - denn der Leasinggeber ist ja nicht zwangsläufig auch der Versicherer...
Von wem der Leasinggeber das Geld im Schadensfall erhält sollte ihm recht egal sein.
Gemäß Deiner Argumentation würde ja jegliches "Mietgeschäft" ad absurdum geführt werden (da dort durch den Mieter verursachte Schäden von der privaten Haftpflichtversicherung reguliert werden könnten - je nach Versicherungsschutz)...

@Schorsch ich habe einmal für Dich nachgefragt und die Antwort erhalten, dass das Erlöschen der Betriebserlaubnis (aufgrund der unzulässigen Felgen) sich absolut negativ auswirken wird, sodass keinerlei Versicherung greift.
 
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@Angefixt
Der kausale Zusammenhang des ad absurdum geführten Leasinggeschäfts würde ganz einfach darin bestehen, dass dann jeder Leasingnehmer wie Kraut und Rübe mit der Leasingsache umgehen könnte, da ja die private Haftpflichtversicherung für die verursachten Schäden aufkommt. Ich zweifle immer noch an der Ernsthaftigkeit, dass jemand glaubt, für solch verursachte Schäden seine Privathaftpflicht in Anspruch nehmen zu können.
 
@Cupra-Klaus wenn Du Beiträge anderer Personen aufmerksamer lesen würdest, wäre Dir nicht entgangen dass hier sehr wohl auch von der Vollkaskoversicherung die Rede war und die Haftpflichtversicherung im weiteren Verlauf der Diskussion nur noch als ein Beispiel für die Regulierung selbstverschuldeter Schäden an gemieteten Objekten herangezogen wurde.

Es wäre durchaus möglich einen Schaden, wie er (laut Aussage der Werkstatt) entstanden ist über die Vollkasko zu regulieren - aber wie richtig vermutet wurde, wird das Erlöschen der Betriebserlaubnis aufgrund der falschen Räder/Felgen für @Schorsch zum Problem werden.

Da die Diskussion mit Dir bezüglich des eigtl. Themas des Threats aber keinen Mehrwert liefert wird dies der letzte gut gemeinte Hinweis in Deine Richtung bleiben. ✌️
 

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