Angefixt
Forenfan ★★★
@ekm grundsätzlich hast du ja Recht.
Das Beispiel ist nur schon sehr weit hergeholt. Man kann durchaus solche kleinen Versuche wie in diesem Fall unternehmen, ohne dass die Gewährleistung erlischt.
Sonst könntest du ja auch im Extremfall argumentieren, das Infotainment besser nie zu putzen, da sonst Kratzer entstehen könnten und somit die Gewährleistung erlischt...
Wenn man nicht grobmechanisch an irgendetwas herangeht stellt das kein Problem dar.
Das Beispiel ist nur schon sehr weit hergeholt. Man kann durchaus solche kleinen Versuche wie in diesem Fall unternehmen, ohne dass die Gewährleistung erlischt.
Sonst könntest du ja auch im Extremfall argumentieren, das Infotainment besser nie zu putzen, da sonst Kratzer entstehen könnten und somit die Gewährleistung erlischt...
Wenn man nicht grobmechanisch an irgendetwas herangeht stellt das kein Problem dar.










