der Leasingrückgabe (VWFS/SEAT Leasing) schon mal Kratzer an der Ladekante innen berechnet bekommen, und wenn ja, wie viel?
zum Leasing kann ich Dir leider nichts sagen, habe aber 2021 eine Garantieverlängerung beim Volkswagen VersicherungsService abgeschlossen. Ob die VB identisch sind, ist mir folglich nicht bekannt, könnte mir aber vorstellen, dass sie vlt. ähnlich sind. Deshalb aus den "GVB 252/10":
IV. Was ist nicht versichert ?
"1. Garantieverlängerung
Im Rahmen der Garantieverlängerung wird kein Ersatz geleistet für die nachfolgenden Positionen und alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten:
a) Nicht vers. Gefahren
Wir leisten .. keinen Ersatz für Schäden
aa) die entstanden sind durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse aller Art, wie z.B.:
1) Unfall ..
2) mut- oder böswillige Handlungen ...
3) unmittelbare Einwirkungen von Sturm ..
4) Kriegsereignisse ..
5) unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs, wie z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben ..
6) Tierbiss
bb) die durch Verschleiß entstanden sind
cc) die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind ..
dd) für die ein Dritter eintrittspflichtig ist ..
ee) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs ..
ff) die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass
1) die Hinweise des Herstellers in der BA .. nicht beachtet wurden ..
2) eine Rückrufaktion ..
3) ein für eine Werkstatt erkennbarer Vorschaden nicht unverzüglich repariert wurde
4) das Fahrzeug unsachgem. instand gesetzt ..
b) Nicht versicherte Teile
Nicht versichert sind:
aa) Teile, die nicht vom Hersteller genehmigt sind
bb) Teile die im Rahmen der .. Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen sind
cc) Zünd-, Glühkerzen ..
dd) Betriebs- und Hilfsmittel, wie bspw. Öle ..
ee) Kupplungsscheibe, Bremsbeläge ..
ff) Ausbauten und techn. Anbauten bei Nutzfahrzeugen
gg) nicht werksseitig eingebaute Teile ..
hh) Datenträger ..
ii) Hochvoltbatterien ..
c) nicht versicherte Schäden und Arbeiten
Nicht ersetzt werden:
aa) Lack- und Korrosionsschäden
bb) Verunreinigungen im Kraftstoffsystem ..
cc) mittelbare Schäden, wie z.B. Abschleppkosten ..
dd) Wartungsarbeiten
ee) Auswuchten der Räder
ff) Test-, Mess-, Programmier-, Prüf- und Einstellarbeiten ..
gg) Schäden, die durch Überspannung ..
2. Funktionsgarantie (bei Vertragsverlängerung)
Im Rahmen der F. wird kein Ersatz geleistet für ...
a) Rahmen- und Karosserieteile .. Glas .. Scheinwerfergehäuse ..
b) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen ..
c) Auspuffsystem
d) werksseitig .. montierte bewegliche und unbewegliche Einbauten und Mobilar ..
e) Luft-, Öl-, Wasserlecks ..
f) Dichtungen ...
g) Folgeschäden an nicht versicherten Teilen
Wie gesagt, "
falls die VB vergleichbar sind". Wenn, dann fallen mir nur die beiden
Punkte auf, die in Deinem Fall
evtl. greifen
könnten.
Im Grunde sehe ich es so, wie die beiden Vorredner. Ein KFZ ist ein Gebrauchsgegenstand, der nach .. Jahren bei funktionsgemäßem Gebrauch entspr. Spuren aufweisen darf. Ich möchte Dich nicht beunruhigen, aber manchmal ist es gut, die VB zu kennen und was daraus abgleitet werden könnte ..