Kratzer an der Ladekante innen – was kostet das bei der Leasingrückgabe?

aachsoo

War schon mal da
Supporter
Hallo zusammen,

beim Einladen ist mir trotz Schutzabdeckung die Ladekante innen zerkratzt worden, weil der Schutz verrutscht ist. Das ist nicht nur ein leichter Abrieb, sondern es sind mehrere tiefe Kratzer quer über die Rippen. Fotos hängen an.

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Fahrzeug: Tavascan Endurance, Modelljahr 2025, Privatleasing über SEAT Leasing (VW Leasing)

Meine Fragen:

Hat jemand bei der Leasingrückgabe (VWFS/SEAT Leasing) schon mal Kratzer an der Ladekante innen berechnet bekommen, und wenn ja, wie viel?


Danke euch!
 
Zuletzt bearbeitet:
So dramatisch sieht das auf den Fotos meiner Meinung nach nicht aus. Ich würde mal schätzen, dass das entweder unter die üblichen Gebrauchsspuren fällt oder maximal ein Hunderter in Rechnung gestellt wird. Die Leasinggesellschaft weiß, dass sie keinen Neuwagen zurückbekommt. So sah das bei einem meiner Autos schon bei Neuwagen-Auslieferung aus, nachdem irgendein Hampel die Winterräder eingeladen hatte.
 
Sehe ich auch so. Ich habe sogar einen kleinen Kratzer auf der lackierten Ladekante und denke, dass der am Ende so druchgeht. War zumindest schonmal so, aber nicht bei Cupra/VW.
 
Danke für die Beruhigung! Die Kamera meines Handys ist nicht so toll, daher sind die Details auf dem Foto nicht ganz zu erkennen, aber in Wirklichkeit ist der Kratzer ziemlich tief und man spürt ihn an der Fingerspitze; er ist etwa 11 cm lang.

Im Grunde will ich nur wissen, ob ich das günstig Smartrepair machen kann oder ob ich der Seat-Leasing-Bank 100-200€ als Nachzahlung hinblättern muss.

Wenn ich es mir recht überlege, lasse ich den Kratz vielleicht einfach so, wie es ist, und falls die Seat-Bank es als Schaden ansieht, werde ich argumentieren, dass es nur normaler Verschleiß ist – schließlich ist es eine Ladekante.

Auf jeden Fall würde es mich freuen, wenn jemand Erfahrungen damit hat, einen Leasingwagen mit so einem Kratzer zurückzugeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
der Leasingrückgabe (VWFS/SEAT Leasing) schon mal Kratzer an der Ladekante innen berechnet bekommen, und wenn ja, wie viel?

zum Leasing kann ich Dir leider nichts sagen, habe aber 2021 eine Garantieverlängerung beim Volkswagen VersicherungsService abgeschlossen. Ob die VB identisch sind, ist mir folglich nicht bekannt, könnte mir aber vorstellen, dass sie vlt. ähnlich sind. Deshalb aus den "GVB 252/10":

IV. Was ist nicht versichert ?
"1. Garantieverlängerung
Im Rahmen der Garantieverlängerung wird kein Ersatz geleistet für die nachfolgenden Positionen und alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten:

a) Nicht vers. Gefahren
Wir leisten .. keinen Ersatz für Schäden

aa) die entstanden sind durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse aller Art, wie z.B.:
1) Unfall ..
2) mut- oder böswillige Handlungen ...
3) unmittelbare Einwirkungen von Sturm ..
4) Kriegsereignisse ..
5) unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs, wie z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben ..
6) Tierbiss

bb) die durch Verschleiß entstanden sind
cc) die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind ..
dd) für die ein Dritter eintrittspflichtig ist ..
ee) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs ..

ff) die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass
1) die Hinweise des Herstellers in der BA .. nicht beachtet wurden ..
2) eine Rückrufaktion ..
3) ein für eine Werkstatt erkennbarer Vorschaden nicht unverzüglich repariert wurde
4) das Fahrzeug unsachgem. instand gesetzt ..

b) Nicht versicherte Teile
Nicht versichert sind:

aa) Teile, die nicht vom Hersteller genehmigt sind
bb) Teile die im Rahmen der .. Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen sind
cc) Zünd-, Glühkerzen ..
dd) Betriebs- und Hilfsmittel, wie bspw. Öle ..
ee) Kupplungsscheibe, Bremsbeläge ..
ff) Ausbauten und techn. Anbauten bei Nutzfahrzeugen
gg) nicht werksseitig eingebaute Teile ..
hh) Datenträger ..
ii) Hochvoltbatterien ..

c) nicht versicherte Schäden und Arbeiten
Nicht ersetzt werden:

aa) Lack- und Korrosionsschäden
bb) Verunreinigungen im Kraftstoffsystem ..
cc) mittelbare Schäden, wie z.B. Abschleppkosten ..
dd) Wartungsarbeiten
ee) Auswuchten der Räder
ff) Test-, Mess-, Programmier-, Prüf- und Einstellarbeiten ..
gg) Schäden, die durch Überspannung ..

2. Funktionsgarantie (bei Vertragsverlängerung)
Im Rahmen der F. wird kein Ersatz geleistet für ...

a) Rahmen- und Karosserieteile .. Glas .. Scheinwerfergehäuse ..
b) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen ..
c) Auspuffsystem
d) werksseitig .. montierte bewegliche und unbewegliche Einbauten und Mobilar ..
e) Luft-, Öl-, Wasserlecks ..
f) Dichtungen ...
g) Folgeschäden an nicht versicherten Teilen


Wie gesagt, "falls die VB vergleichbar sind". Wenn, dann fallen mir nur die beiden Punkte auf, die in Deinem Fall evtl. greifen könnten.

Im Grunde sehe ich es so, wie die beiden Vorredner. Ein KFZ ist ein Gebrauchsgegenstand, der nach .. Jahren bei funktionsgemäßem Gebrauch entspr. Spuren aufweisen darf. Ich möchte Dich nicht beunruhigen, aber manchmal ist es gut, die VB zu kennen und was daraus abgleitet werden könnte ..
 

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