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Welche Räder hast du dir denn bestellt, wenn ich fragen darf?
 
Diese sollten es werden, ich lade es einfach mal hier rein.

Ich hab das Facelift, Cupra Leon St, eTSI, DCC mit 19" 235er. Und der kommt "leider" mit diesen "Flaps".

Bedeutet für mich dann, ich müsste damit zum TÜV zum prüfen und eintragen? (Oder mich nun nochmal komplett neu umsehen)

Mich wundert es, dass diese Verbreiterung "stört", wenn ich von Sommer 19" 235er auf Winter 18" 225er wechseln möchte...
Witzigerweise hat JE Design die Felge - mit bronze Highlights - auch im Programm explizit für das Facelift. Habe da mal nach der ABE gefragt zum Vergleichen..
 

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Das ist echt komisch. Hab mal geschaut ob im Gutachten vielleicht der TDI oder TSI gemeint ist. Aber selbst die haben diese "Flaps". Versteh nicht wieso dort die Cupra-Leon Modelle aufgelistet werden und bei manchen dieses KOV steht und bei manchen nicht. Die Modelle haben doch alle die gleiche Karosserie und Kotflügel. Die VZ-Modelle (außer eHybrid VZ) sind sogar soweit ich weiß etwas tiefer als die "normalen" Cupra-Modelle, und bei denen steht kein "KOV"
Laut Felgenoutlet sind die Räder von dir ohne weiteres, ohne Eintragung usw. machbar und so sehe ich das auch.
 
Habe von JE Design die ABE erhalten und - oh Wunder - es ist dieselbe wie zur Alutec, nur mit "Deckblatt" der umdesignten Felge...

Keine Ahnung, ob die auch genau prüfen, ob die Felgen per ABE gefahren werden dürften.. ohne da jetzt einen Kauf zu tätigen sehe ich nämlich nichts davon (Check gegen HSN/TSN zB).
Aber auch hier unter Auflagen: "KOV" - falls es also keiner vor dem Verkauf prüft, fahren sicher viele im falschen Glauben bzgl ABE mit den Rädern herum...
 

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  • ABE Rubí 751845 5-112-57,1 JE DESIGN Stand JULI 2023.pdf
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So, ich hab mir die ABEs mal genauer angeschaut, und ich bin mir jetzt 100% sicher, dass du die Räder ohne Probleme fahren kannst. Wenn man KOV genau liest, sagt es aus, dass eben die ganzen Auflagen für Fahrzeuge ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen gelten. Dabei ist nun egal ob dein Cupra darunter fällt. Selbst wenn er unter KOV fällt, die ganzen anderen Auflagen sind erfüllt.

Edit: um es vielleicht auch etwas verständlicher zu machen, hier ein Bild. Fällt ein Fahrzeug unter KOV, dann gelten die rot markierten Auflagen.
Edit 2: Das Bild unten ist falsch! Ich lasse es aber transparenzhalber drin! Die Auflagen in der rechten Spalte gelten nicht nur bei KOV!
 

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Sorry ich bin da kein Profi, aber beschreibst du nicht genau das Gegenteil, von dem was in der ABE steht?

KOV
Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

=> Da ich diese Flaps ab Werk habe, und die vermutlich als Verbreiterung gelten (evtl dürfte ich sonst die jetzigen 235er nicht fahren), ist es an dieser Stelle ausgeschlossen.

Oder versteh ich da was falsch? o_O
 
Ja, es betrifft nur Fahrzeuge ohne die Verbreiterung. Für diese gelten die Auflagen. Du hast die Verbreiterung, ergo musst du keine dieser Auflagen verfüllen. Aber selbst für den Fall, dass diese Flaps nicht als Verbreiterung gelten, erfüllst du alle der geforderten Auflagen.
Ich bin nicht der beste Erklärer, aber hoffe, dass es einigermaßen verständlich ist.

Edit: sorry, hatte im oberen Text das "ohne" vergessen. Ändert aber nichts daran, dass egal ob du unter "KOV" fällst, du alle Auflagen erfüllst!
 
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Ja genau, ich erfülle alle anderen Auflagen, nur diese KOV wurde halt vom Händler hervorgehoben :/
Ich kann mir - jetzt mal praktisch gesehen - nicht vorstellen, dass ich schmalere Reifen MIT Kotflügelverbreiterung NICHT fahren dürfte.
Dass man für breite Reifen auch Kotflügelverbreiterungen haben MUSS, so herum macht das schon eher Sinn.

Die Beschreibung von KOV finde ich halt schwammig. "Betrifft nur Fahrzeuge ohne kov"
- ABE betrifft nur Fahrzeuge ohne Verbreiterung? D.h. für mich NEIN wegen der Flaps
- bezogen auf die anderen Auflagen zu Rad/Reifen? D.h. für mich JA

Die Auflage für Rad Reifen (A94) in der Spalte davor bezieht sich auch nur auf Schneeketten, nicht breiter als 7mm.
Das wiederum ergibt dann Sinn, wenn dahinter als Zusatz etwas über Kotflügelverbreiterungen kommt.

Mein armes Hirn qualmt echt o_O :ROFLMAO:
 

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Hab eben mit dem TÜV telefoniert. KOV bezieht sich auf die Reifenbezogene Auflagen. In diesem Fall also auf A94. Die anderen Auflagen, welche ich (fälschlicherweise) ebenfalls rot markiert habe gelten für alle.
Wieder was gelernt...
 
Ach krass, mega gute Neuigkeiten!
Darf ich fragen, wo oder wen du dazu angerufen hast? 😇
 
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Klar, TÜV Süd in Biberach. Dort hab ich damals auch mein KW-Fahrwerk vom GTI abnehmen lassen.
 
Ah cool. Ich hab hier beim TÜV Rheinland online geguckt und so gar keine Kontaktmöglichkeiten für Privat Personen gefunden; hätte sonst überlegt, morgen mal die Prüfstelle hier vor Ort anzufahren und zu gucken, ob da gerade wer Zeit für eine Frage hat..
Danke jedenfalls, so macht das ganze dann tatsächlich noch irgendwie Sinn
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn du dir unsicher bist, kannst du nach einer Prüfstelle (da wo ich angerufen habe ist auch eine kleine KFZ-Prüfstelle des TÜV Süd) in deinem Umkreis suchen und dort anrufen. Hab damals überlegt einen Umbau auf Facelift-Optik bei meinem GTI zu machen. Dazu gibt es ein Bodykit, welches aber nur ein Materialgutachten hat. Hab damals auch einige Prüfstellen angerufen, GTÜ, TÜV Süd, Dekra usw um mir Meinungen einzuholen. Die meisten meinten, der Aufwand wäre zu hoch, daher hab ich nun eben einen Cupra bestellt, anstatt viel Geld in den GTI für Optik zu stecken. :ROFLMAO:
 
So, die Kurverei zum TÜV konnte ich mir nun dank Tygulav sparen - danke nochmal - und eine Frage zur verbauen Bremse musste ich mir noch vom Service beantworten lassen - HALLELUJA, meine Felgen/Winterräder kommen!
Schweeeere Geburt... wobei ich nach wie vor finde, unnötig schwer.. der Shop selbst beruft sich auf den Hersteller und selbst der scheint mit den Auflagen in der ABE überfordert gewesen zu sein :LOL:
Die Auflage zur Bremse steht ganz klar unter "Cupra Leon PHEV" - mein eTSI ist KEIN PHEV, aber ich musste die Info zur Bremse echt erfragen und einreichen, damit ich jetzt an meine Räder komme. Aua.
 
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Glückwunsch! :D Um welche Auflage zur Bremse geht es denn, wenn ich fragen darf? Geht es um BW7? Das würde dann eh nur greifen, wenn man die Brembo-Bremsanlage bestellt hat. Die Scheiben haben 370mm. Und beim eTSI kann man glaub ich gar keine Brembo bestellen, oder irre ich mich? :D
ABEs sind typisch deutsch... extra so gemacht, dass man das leicht falsch verstehen kann. Selbst der Typ bei DERKA hat damals bei Sonderräder für meinen GTI nicht durchgeblickt. 😅
 
Ja genau:
BW7 = Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit 370 mm an Achse 1

Aber die Auflage findet man in der ABE wie gesagt nur beim Seat/Cupra der direkt in der ersten Spalte der Modellbezeichnung dick und fett PHEV stehen hat...

Wen es interessiert oder wer es braucht:
Der Cupra Leon ST Facelift ++ eTSI ++ mit DCC und 19" ab Werk hat:
Bremsscheiben vorne 306x26mm
Bremsscheiben hinten 272x10mm

Resultat sollte dann in etwa wie hier aussehen, wobei die Laufrichtung der Felgen genau anders herum ist ^^

alutec-adx-02-diamant-schwarz-frontpoliert-felgen_cupra-cupra-leon-sports-tourer-kl-facelift (1).png
 
ich habe heute einen Facelift Leon VZ 333 gesehen, dann dachte ich mir puh das wird ganz schön eng da 18 Zoll Felgen drauf zu kriegen…
 
Hatte der VZ333 eine Akebono-Anlage (374x36), dann geht keine 18 Zoll. Hatte er eine Brembo-Anlage (370x32), dann geht wohl zwar 18" aber die Auswahl ist extrem eingeschränkt (Speichenform, Felgenbettform, ET) und man muss gut auf die Auflagen achten. Wäre mir zu viel Aufwand, also würde ich dann 19" fahren.
Bei der Akebono gibt es wohl auch noch das Problem, dass anscheinend nur die Hailstorm gefahren werden kann, wenn man originale Cupra-Felgen haben möchte. Also heißt das, selbst bei 19" Zubehörfelgen muss man die Auflagen gut durchlesen ob die Akebono passt.
 
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Nein war die ganz normale Faustsattel Bremsanlage
 

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